Neues von der KMK
Liebe Kollegen*innen,
angehängt die modifizierten “Handlungsempfehlungen zum Schulsport” für die Jahre 2023 – 2028.
Bezogen auf den Sportunterricht bitte Seite 10ff beachten:
- Sportunterricht soll von der 1. Jahrgangsstufe bis zum Schulabschluss unterrichtet werden;
- im Kanon der Unterrichtsfächer ist das Fach Sport gleichwertig;
- in der Regel wird das Unterrichtsfach Sport dreistündig angeboten;
- das Unterrichtsfach Sport ist überwiegend versetzungsrelevant.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Überarbeitung der Handlungsempfehlungen auf der Ganztagsentwicklung.
Nun bitte ich euch, die Handlungsempfehlungen an Kollegen*innen weiterzugeben und sie auch gegenüber den Schulleitungen in “kritischen” Momenten zu nutzen!
Viel Erfolg!
– Peter Sikora, Geschäftsführer